Information zum Antragsverfahren
Für Kassenpatienten:
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Teilnahme an einer Psychotherapeutischen Sprechstunde zum Kennenlernen und zur Diagnostik, 1-3 Termine a 50 Minuten
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2-4 Probatorische Sitzungen a 50 Minuten
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Antrag auf Kurzzeittherapie 1 (12 Sitzungen) bei ihrer Krankenkasse
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Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Sitzungen
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Ggf. Umwandlung in eine Langzeittherapie (weitere 36 Sitzungen)
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Ggf. Fortführung der Therapie (weitere 40 Sitzungen)
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Maximal sind 100 Stunden Behandlung möglich
Für Privatpatienten:
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Teilnahme an 5 Probatorischen Sitzungen
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Antrag bei ihrer Krankenkasse für eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (50 Sitzungen)
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Ggf. Verlängerung um 30 Sitzungen möglich
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Ggf. weitere Verlängerung um 20 Sitzungen möglich
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Maximal 100 Stunden Behandlung möglich
Für Selbstzahler:
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Anzahl und Frequenz der Sitzungen wird frei vereinbart
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eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet 92,50€ laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Psychotherapeutische Techniken
Erfahren sie hier mehr über meine therapeutische Techniken
Therapeutische Techniken
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Achtsamkeitsübungen
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Imaginationstechniken
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Persönlichkeitstestung und -diagnostik
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Entspannungstechniken: Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR)
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Arbeit mit dem „Inneren Team“
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24 Charakterstärken, die zum Glücklichsein beitragen
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Aufbau angenehmer Aktivitäten
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Soziale Kompetenzen stärken
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Innere-Kind-Arbeit
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Selbstbewusstsein stärken
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Umgang mit Gefühlen
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Traumatherapie
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Skillstraining
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Trauerarbeit und Trauerbewältigung
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Familienbrett
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Paargespräche, Einbeziehung von Angehörigen in die Behandlung
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Einsatz von Hypnotherapie