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Information zum Antragsverfahren

Für Kassenpatienten:

  • Teilnahme an einer Psychotherapeutischen Sprechstunde zum Kennenlernen und zur Diagnostik, 1-3 Termine a 50 Minuten

  • 2-4 Probatorische Sitzungen a 50 Minuten

  • Antrag auf Kurzzeittherapie 1 (12 Sitzungen) bei ihrer Krankenkasse

  • Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Sitzungen

  • Ggf. Umwandlung in eine Langzeittherapie (weitere 36 Sitzungen)

  • Ggf. Fortführung der Therapie (weitere 40 Sitzungen)

  • Maximal sind 100 Stunden Behandlung möglich

 

Für Privatpatienten:

  • Teilnahme an 5 Probatorischen Sitzungen

  • Antrag bei ihrer Krankenkasse für eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (50 Sitzungen)

  • Ggf. Verlängerung um 30 Sitzungen möglich

  • Ggf. weitere Verlängerung um 20 Sitzungen möglich

  • Maximal 100 Stunden Behandlung möglich

 

Für Selbstzahler:

  • Anzahl und Frequenz der Sitzungen wird frei vereinbart

  • eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet 92,50€ laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Psychotherapeutische Techniken

Erfahren sie hier mehr über meine therapeutische Techniken

Therapeutische Techniken

  • Achtsamkeitsübungen

  • Imaginationstechniken

  • Persönlichkeitstestung und -diagnostik

  • Entspannungstechniken: Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR)

  • Arbeit mit dem „Inneren Team“

  • 24 Charakterstärken, die zum Glücklichsein beitragen

  • Aufbau angenehmer Aktivitäten

  • Soziale Kompetenzen stärken

  • Innere-Kind-Arbeit

  • Selbstbewusstsein stärken

  • Umgang mit Gefühlen

  • Traumatherapie

  • Skillstraining

  • Trauerarbeit und Trauerbewältigung

  • Familienbrett

  • Paargespräche, Einbeziehung von Angehörigen in die Behandlung

  • Einsatz von Hypnotherapie

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Techniken
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